Im Urteil zu den verbundenen Rechtssachen C-807/18 und C-39/19 hat die Große Kammer des Gerichtshofs entschieden, dass es der nichtdiskriminierenden Behandlung des Datenverkehrs zum Schutz der Rechte der Internetnutzer widerspricht, dass ein Internet-Provider bestimmte Anwendungen und Dienste bevorzugt behandelt, indem er ihre Nutzung zum "Nulltarif" anbietet, während hingegen die Nutzung der übrigen Anwendungen und Dienste blockiert oder verlangsamt wird.