vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Erledigung von Grundrechtsbeschwerden Verstorbener

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2019/183AnwBl 2019, 434 Heft 7 und 8 v. 12.7.2019

Gem § 1 GRBG steht nur dem Betroffenen Grundrechtsbeschwerde zu. Eine Legitimation anderer Personen zur Erhebung einer Grundrechtsbeschwerde ist nur im Fall ges Vertretung (§ 1034 ABGB) gegeben. Diese endet mit dem Tod des Vertretenen.

14 Os 95/18d

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!