Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich im vorliegenden Fall mit einer Liegenschaft, die die Beschwerdeführerin ihrer Tochter geschenkt hatte. Sie hatte sich bei der Schenkung aber über einen längeren Zeitraum den Fruchtgenuss vorbehalten. Kurze Zeit darauf veranlasste sie eine entgeltliche Übertragung ihres Fruchtgenusses an den Mieter. Der VwGH prüfte, ob hierbei eine steuerneutrale Veräußerung einer Einkunftsquelle vorliegen kann. Mit einer Anmerkung von Franz Philipp Sutter.