Zusammenfassung: Die Entscheidung befaßt sich mit der Frage der Länge eines Disziplinarverfahrens, das sich über 4 Jahre erstreckte.
Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 EMRK
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Zusammenfassung: Die Entscheidung befaßt sich mit der Frage der Länge eines Disziplinarverfahrens, das sich über 4 Jahre erstreckte.
Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 EMRK
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