Zusammenfassung: Der OBDK äußerte sich in dieser Entscheidung ua zu der Frage, wie die Vorgehensweise eines DB zu beurteilen ist, der einen Gegenvertreter unnötig persönlich in den Streit gezogen hat.
Rechtsgrundlagen: § 9 RAO; Art 10 Abs 1 EMRK; § 18 RL-BA
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