Zusammenfassung: Die OBDK hatte zu entscheiden, wie ein Rechtsanwalt, der einen Auftrag zur Vertragsverfassung nur von einer Partei erhalten hat dessen Vertragspartner unvertreten ist, vorzugehen hat, wenn er später seine Partei in einem möglichen Rechtsstreit vertreten will. Wann liegt ein Verstoß gegen das Doppelvertretungsverbot vor?
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 RAO; § 13 RL-BA