Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag befasst sich der Autor mit den vom Verband der europäischen Versicherungen und Rück-Versicherungen (CEA) und der Internationalen Vereinigung der Rechtsschutzversicherungen (RIAD) unternommenen Bestrebungen hinsichtlich der Lockerung der berufsrechtlichen Bestimmungen der Rechtsschutzversicherer bzw. der Rechtsanwälte, um zu erreichen, dass Rechtsschutzversicherer in Zukunft ebenso eigenständig Beratungen durchführen und eigenständig vertreten können. Der Autor geht dabei auf die im Juni 2008 von der RIAD publizierten Studie, die sich mit der Regulierunggrad der Rechtsberufe und mit dem Zugang zum Recht in 12 europäischen Staaten beschäftigt hatte, ein und nimmt zu deren Ergebnissen persönlich Stellung. Anschließend beleuchtet er die ebenso von den Rechtsschutzversicherern angestrebte Überarbeitung der RSV-Richtlinie. Abschließend informiert der Autor über die vom OGH dem EuGH zum Vorabentscheid eingereichte Rechtssache C-199-08 Dr. Erhard Eschig gegen UNIQUA Sachversicherung AG, in der es um die Frage der rechtlichen Vereinbarkeit einer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen eines Rechtsschutzversicherers aufscheinenden Massenschadensklausel mit dem dem Versicherten zustehenden Recht auf freie Anwaltswahl geht.