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OLG Wien, 31.08.2004, 28 R 136/04g (Allgemeine Rechtsfragen)

Allgemeine RechtsfragenAnwBl 2006, 7 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Das OLG Wien betont die gebotene Unterscheidungskraft des Namens einer eingetragenen Privatstiftung und legt dar, dass die ungekürzte Beifügung der Bezeichnung "Privatstiftung" einen essentialen, unverzichtbaren Bestandteil der Namensgebung darstellt.

OLG Wien, 31.08.2004, 28 R 136/04g

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