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OGH, 17.02.2005, 12 Os 8/05a (Gesundheitsrecht)

GesundheitsrechtAnwBl 2006, 7 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 39 SMG; § 11 Abs 2 SMG

Die Anordnung einer Therapie nach § 39 SMG kann nur dann erfolgen, wenn die Abhängigkeit von einem Suchtmittel zumindest mitursächlich für die Tatausführung war.

OGH, 17.02.2005, 12 Os 8/05a

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