Zusammenfassung: Der VwGH erörtert, dass der Alleingesellschafter-Geschäftsführer der GmbH nicht von seiner strafrechtlichen Haftung entlastet wird, wenn er in der Selbstanzeige der GmbH nicht eindeutig als Täter angeführt ist.
Vwgh, 20.10.2004, 2002/14/0060