Zusammenfassung: Das LG Innsbruck prüft im Lichte der EuGVO die internationale Gerichtszuständigkeit für Unterhaltsklagen von im Ausland aufhältiger minderjähriger Kinder.
LG Innsbruck, 08.04.2005, 51 R 28/05z
Rechtsgrundlagen: Art 2 Abs 2 EuGVO; § 110 JN