Zusammenfassung: Der Autor kritisiert die Entscheidung des Gesetzgebers, im Rahmen der Gestaltung des StPRefG keine verpflichtende Beistellung eines Strafverteidigers für den Beschuldigten im Rahmen kontradiktorischer Zeugenvernehmungen vorgesehen zu haben. In einer Analyse einschlägiger OGH-Entscheidungen veranschaulicht Schwaighofer die Nachteile des fehlenden Verteidigerzwangs für den unvertretenen Beschuldigten und spricht sich nachdrücklich für eine Behebung dieses gesetzgeberischen Versäumnisses aus.