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OBDK, 28.02.2005, 12 Bkd 4/04 (Rechtsanwalt)

RechtsanwaltStriglAnwBl 2005/8008AnwBl 2005, 467 Heft 10 v. 1.10.2005

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass ein Rechtsanwalt, der selbst an der Entstehung einer Vereinbarung in Vertretung seines Klienten maßgeblich beteiligt war und später den Bestand dieser Übereinkunft abstreitet, disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

OBDK, 28.02.2005, 12 Bkd 4/04

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