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"Staatliche Symbole" und Meinungsfreiheit

StrafrechtMag. Michael Waibel, LondonAnwBl 2004, 212 - 215 Heft 4 v. 1.4.2004

Zusammenfassung: Waibel erörtert in seinem Beitrag, ob die Vernichtung oder Beschädigung der Nationalflagge als Ausdruck der freien Meinungsäußerung qualifiziert werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 248 StGB; Art 14 MRK; Art 10 MRK

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