Zusammenfassung: Waibel erörtert in seinem Beitrag, ob die Vernichtung oder Beschädigung der Nationalflagge als Ausdruck der freien Meinungsäußerung qualifiziert werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 248 StGB; Art 14 MRK; Art 10 MRK
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Zusammenfassung: Waibel erörtert in seinem Beitrag, ob die Vernichtung oder Beschädigung der Nationalflagge als Ausdruck der freien Meinungsäußerung qualifiziert werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 248 StGB; Art 14 MRK; Art 10 MRK
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