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Richtungsweisendes Urteil des EuGH für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung durch Rechtsanwälte

RechtsanwaltTanja Struve, Rechtsanwältin, Referentin des ÖRAK und der BRAK in BrüsselAnwBl 2004, 218 - 219 Heft 4 v. 1.4.2004

RL 77/249/EG ; Art 49 EG; Art 50 EG; § 28 EuRAG; § 91 ZPO

Struwe informiert über eine Entscheidung des EuGH, in der die maßgebliche Rechtsgrundlage für das Vertretungsentgelt des Rechtsanwalts für eine Rechtsvertretung vor einem ausländischem Gericht festgestellt sowie die Höhe der Kostenersatzforderung bei zusätzlichem Einschreiten eines Einvernehmensanwalts erörtert wird.

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