§ 5a KSchG; Fernabsatz-RL
Der OGH erörtert, dass der Unternehmer bei telefonischer Kontaktaufnahme im Zuge von Fernabsatzverträgen zur Darlegung der Unternehmensdaten verpflichtet ist. Bisanz weist in seiner Anmerkung darauf hin, dass eine Offenlegung der Unternehmensinformationen auf der Homepage des Unternehmens nicht ausreicht und dass der OGH die Stellung eines Vorabentscheidungsantrags in diesem Zusammenhang abgelehnt hat.