Zusammenfassung: Die OBDK legt dar, welchen Personen die Vertretungsbefugnis des verhinderten Rechtsanwalts im Verfahren vor dem UVS zusteht.
OBDK, 25.11.2002, 5 Bkd 3/02
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 3 RAO
Zusammenfassung: Die OBDK legt dar, welchen Personen die Vertretungsbefugnis des verhinderten Rechtsanwalts im Verfahren vor dem UVS zusteht.
OBDK, 25.11.2002, 5 Bkd 3/02
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 3 RAO