§ 43a Abs 2 StGB; § 290 StPO
Der OGH erörtert die Anwendungsvoraussetzungen der bedingten Nachsicht eines Teils der Strafe und konkretisiert das Verschlechterungsverbot.
OGH 03.07.2001, 14 Os 69/01
§ 43a Abs 2 StGB; § 290 StPO
Der OGH erörtert die Anwendungsvoraussetzungen der bedingten Nachsicht eines Teils der Strafe und konkretisiert das Verschlechterungsverbot.
OGH 03.07.2001, 14 Os 69/01