Der OGH prüft die Verantwortlichkeit des Privatsachverständigen bei einer groben Fehlbeurteilung der Sachlage.
OGH 05.07.2001, 6 Ob 84/01y
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Der OGH prüft die Verantwortlichkeit des Privatsachverständigen bei einer groben Fehlbeurteilung der Sachlage.
OGH 05.07.2001, 6 Ob 84/01y
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