§ 149 b Abs 1 StPO; § 254 StPO; § 276 StPO; § 488 StPO
Der OGH erörtert in dieser Entscheidung, dass nach Eröffnung der Hauptverhandlung nur noch das erkennende Gericht die Verfügung zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs treffen kann.
OGH 02.10.2001, 11 Os 132/01