§ 2 Abs 1 EAVG; Art 88 Abs 3 EGV
Der VfGH befürwortet die Zulässigkeit der ausschließlichen Zuteilung einer Energieabgabenvergütung an Herstellerbetriebe und legt dar, dass auch die rückwirkende Bewilligung durch die Europäische Kommission keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes begründe. Weiters erläutert der VfGH, dass die Missachtung des Notifikationsgebots die verfassungskonforme Entstehung eines Gesetzes nicht verhindert.