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Kostenersatzanspruch des teilweise obsiegenden Verfahrenshelfers - Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer Wien

ZivilprozessrechtAusschuss der RAK WienAnwBl 2003, 120 - 121 Heft 3 v. 1.3.2003

Zusammenfassung: Der Ausschuss der RAK führt aus, wie und in welchem Ausmaß ein Verfahrenshelfer bei teilweisem Obsiegen eine Honorarforderung geltend machen kann.

Rechtsgrundlagen: § 19a RAO; § 16 RAO; § 71 ZPO; § 19 RAO

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