Zusammenfassung: Der Ausschuss der RAK führt aus, wie und in welchem Ausmaß ein Verfahrenshelfer bei teilweisem Obsiegen eine Honorarforderung geltend machen kann.
Rechtsgrundlagen: § 19a RAO; § 16 RAO; § 71 ZPO; § 19 RAO
Zusammenfassung: Der Ausschuss der RAK führt aus, wie und in welchem Ausmaß ein Verfahrenshelfer bei teilweisem Obsiegen eine Honorarforderung geltend machen kann.
Rechtsgrundlagen: § 19a RAO; § 16 RAO; § 71 ZPO; § 19 RAO