Zusammenfassung: Die Übernahme des Vertretungsmandats für die gegnerische Partei kann auch nach Aufhebung des ursprünglichen Vertretungsverhältnisses der Treueverpflichtung des Rechtsanwalts widersprechen.
OBDK, 11.11.2002, 9 Bkd 5/01
Rechtsgrundlagen: § 9 RAO; § 10 RAO