Die Verbindlichkeit des Arztes, den Patienten hinreichend aufzuklären, beinhaltet auch die Pflicht zur Information über das gebotene Verhalten des Patienten nach einer Operation.
OGH 20.12.2001, 6 Ob 249/01p
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Die Verbindlichkeit des Arztes, den Patienten hinreichend aufzuklären, beinhaltet auch die Pflicht zur Information über das gebotene Verhalten des Patienten nach einer Operation.
OGH 20.12.2001, 6 Ob 249/01p
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