Zusammenfassung: Bisanz nimmt in seiner kurzen Entscheidungsanmerkung Bezug auf das Urteil des EuGH, der das Verbot einer Kooperation zwischen einem Rechtsanwalt und einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen in den Niederlanden für unzulässig erklärte und beschreibt stichwortartig allfällige Auswirkungen der Argumentationslinie des EuGH für die österreichische Anwaltschaft in Bezug auf die Unabhängigkeit des Anwaltsberufs und den Unternehmensstatus der Rechtsanwaltskammer.