Zusammenfassung: Der Autor nimmt in seinem Beitrag Stellung zur Verantwortlichkeit und Sorgfaltspflicht der Vergabestellen bei Ausgabe von Domain-Bezeichnungen. Aufbauend auf einer kritischen Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung prüft Anderl, inwiefern den Vergabezuständigen eine Verbindlichkeit zur Überprüfung allfälliger Kollisionen mit dem Namens- oder Markenrecht angelastet werden kann und spricht sich schließlich für eine klarstellende gesetzliche Normierung der Haftungsfrage aus.