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Entscheidung - OBDK, 24.06.2002, 5 Bkd 1/2002

RechtsanwaltStriglAnwBl 2002/7842AnwBl 2002, 653 - 654 Heft 12 v. 1.12.2002

Zusammenfassung: Die OBDK legt dar, dass die Erhaltung einer permanenten Geschäftsbeziehung zwischen einem Rechtsanwalt und einem Dritten, der die Finanzierung von Verfahrenskosten übernimmt, Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes schadet und somit disziplinarrechtliche Folgen für den Rechtsanwalt auslöst.

OBDK, 24.06.2002, 5 Bkd 1/2002

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