Zusammenfassung: Die OBDK prüft die disziplinarrechtliche Strafbarkeit eines Rechtsanwalts, der wegen Zahlungsverzugs seines Mandanten mit der Honorarforderung Strafanzeige einbringt und einen diesbezüglichen Auftrag des Staatsanwalts vortäuscht.
OBDK, 26.06.2002, 5 Bkd 2/02