Zusammenfassung: Manhart erörtert in seinem Beitrag die berufliche Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten, Notaren und Wirtschaftstreuhändern sowie die amtliche Geheimhaltungspflicht von Beamten und hebt Gemeinsamkeiten und Unterschiedsmerkmale hervor. Weiters behandelt er die Frage, in welchen Fällen die Berufung auf das Amts- bzw Berufsgeheimnis nicht zulässig ist, beurteilt aber weitere Abschwächungen des Verbindlichkeitscharakters der Verschwiegenheitspflicht, z.B. durch die Umgestaltung der Geldwäscherichtlinie, eher kritisch.