Zusammenfassung: Der Autor erläutert in seinem Beitrag verfassungsrechtliche Fragestellungen in Zusammenhang mit der geplanten Umgestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens. Aufbauend auf einer Darlegung des Bedeutungsgehalts der in Art 94 B-VG normierten Trennung zwischen Justiz und Verwaltung stellt Machacek die Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft als Verwaltungsbehörde in Frage und nimmt Stellung zu deren Weisungsgebundenheit. Weiters erläutert er, ob bestimmte Ermittlungs- bzw Zwangsmaßnahmen, wie zB eine Hausdurchsuchung, Festnahme oder Überwachung des Fernmeldeverkehrs weiterhin einer richterlichen Anordnung bedürfen (sollen) oder ob die in der Regierungsvorlage normierte gerichtliche Genehmigung ausreicht.