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Entscheidung - OGH, 27.09.2001, 6 Ob 224/01m

HandelsrechtWertpapierrechtAnwBl 2002, 614 Heft 12 v. 1.12.2002

§ 194 HGB; § 222 HGB; § 18 Abs 3 GmbHG; § 22 GmbHG; § 122 GmbHG

Die kaufmännische Verbindlichkeit der GmbH zur Unterzeichnung des Jahresabschlusses ist bei einer vorgesehenen gemischten Repräsentation der Gesellschaft durch die Unterschriftsleistung durch den Prokuristen und den Geschäftsführer erfüllt.

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