Zusammenfassung: Das OLG Wien prüft, ob die Feststellung der Insolvenz des Schuldners in einem Kridadelikt Bindungswirkung für allfällige Amtshaftungsansprüche wegen gesetzwidriger Beendigung des Ausgleichsverfahrens entfaltet und beschreibt die Verantwortlichkeit des Masse- oder Ausgleichsverwalters.
OLG Wien, 31.01.2002, 14 R 106/01p