vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - VfGH, 29.06.2002, G 11/02

SteuerrechtFranz Philipp SutterAnwBl 2002/7840AnwBl 2002, 596 - 598 Heft 11 v. 1.11.2002

§ 121 Abs 5 Z 2 EStG; § 121 Abs 5 Z 3 EStG

Der VfGH erörtert, dass die fehlende Unterscheidung zwischen verschiedenen Einkunftsarten bei Anhebung der Einkommensteuervorauszahlung den Gleichheitsgrundsatz verletzt und legt dar, dass die verfassungs(weil gleichheits-)widrige Norm nicht durch Gewährung einer Minderungsbefugnis geheilt bzw korrigiert werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!