Zusammenfassung: Hollaender nimmt in seiner Duplik Bezug auf die Erwiderung von Pilnacek und bekräftigt nach Darlegung der Argumentationslinien im BGH-Urteil und den Auswirkungen für Österreich seine Ansicht zur gebotenen Zulassung von Lügendetektor- und Polygraphentest als taugliche Entlastungsbeweise.
Rechtsgrundlagen: § 202 StPO; Art 6 MRK