Zusammenfassung: Greiter stellt in seinem Beitrag die Feststellungsklage einem Anerkenntnis und einem Verzicht auf die Verjährungseinrede gegenüber, hält aber nach einer vergleichenden Betrachtung die Feststellungsklage als das tauglichste und effektivste Mittel zur Vermeidung der Verjährung künftiger Schadenersatzforderungen.
Rechtsgrundlagen: § 1489 ABGB; § 1502 ABGB