Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass die einfache Übergabe einer Fotografie an die Zeitung noch nicht als Werbemaßnahme zu qualifizieren ist, die gegen standesrechtliche Bestimmungen des Rechtsanwalts verstößt.
OBDK, 25.09.2000, 9 Bkd 1/98
Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 3 RL-BA; Art 10 Abs 2 MRK