§ 252 Abs 2 StPO; § 252 Abs 1 StPO; § 252 Abs 1 Z 4 StPO
Der OGH prüft in dieser Entscheidung die Zulässigkeit der beweismäßigen Verwertung eines Videofilms, erörtert, ob die Vorführung gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz verstößt und worauf sich die Einwilligung zur Verwendung stützt.