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Entscheidung - OGH, 06.05.1999, 15 Os 54/99

StrafrechtAnwBl 2001, 185 Heft 4 v. 1.4.2001

§ 223 StGB

Die Unterschriftsleistung auf einer Urkunde unter Verwendung eines fremden Namens kann nur dann dem Namensträger zugerechnet werden, wenn dieser ausdrücklich seine Ermächtigung dazu erteilte.

OGH 06.05.1999, 15 Os 54/99

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