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Schmerzengeldsätze in Österreich Stand Februar 2001

ZivilrechtDr. Franz Hartl, Präsident des LG Korneuburg i.R.AnwBl 2001, 180 Heft 4 v. 1.4.2001

Zusammenfassung: Die Tabelle enthält Richtwerte für die Bestimmung der Höhe eines Schmerzengeldanspruchs Stand Februar 2001.

Schlagwörter:

Schmerzengeldanspruch; Bestimmungshilfe; Schadenersatz, Haftpflicht

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