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Entscheidung - VfGH, 13.12.2000, B 956/00

RechtsanwaltStriglAnwBl 2001/7738AnwBl 2001, 214 Heft 4 v. 1.4.2001

§ 28 Abs 2 DSt; Art 83 Abs 2 B-VG

Der VfGH erörtert, dass der Einleitungsbeschluss des § 28 Abs 2 DSt eine Verfahrensverfügung darstellt, die keiner Anfechtung unterliegt. Die Abweisung der Beschwerde durch die OBDK verletzt den Beschwerdeführer daher nicht in seinem Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter.

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