Zusammenfassung: In ablehnender Stellungnahme zum Erkenntnis VwGH, 26.05.2000, 99/02/0376ff betont der erkennende Senat die Unzulässigkeit der Abschiebung von Asylwerbern während des anhängigen Asylverfahrens. Fromherz führt in seiner Entscheidungsanmerkung aus, dass sich diese Rechtsauffassung, im Gegensatz zu der im Erk des 2. Senats zugrundegelegten, auch in einigen Folgeentscheidungen durchgesetzt hat.
VwGH, 20.06.2000, AW 2000/20/0173