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Entscheidung - VwGH, 20.10.2000, 99/20/0406

StaatsbürgerschaftWolfgang FromherzAnwBl 2001/7735AnwBl 2001, 160 - 164 Heft 3 v. 1.3.2001

§ 21 Abs 2 AsylG

Der VwGH betont die ausnahmslose Normierung des Zurück- oder Ausweisungsverbots von Asylwerbern nach § 21 Abs AsylG und legt dar, dass sich die Geltungsdauer dieses Verbots bei Gewährung der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs 2 VwGG auch für die Zeit des Verwaltungsverfahrens verlängert.

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