§ 7 GRBG
Im Fall der bereits erfolgten Enthaftung des vormaligen Untersuchungshäftling liegt keine Notwendigkeit vor, den davor gefassten, rechtswidrigen Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft aufzuheben.
OGH 21.09.1999, 11 Os 107/99
§ 7 GRBG
Im Fall der bereits erfolgten Enthaftung des vormaligen Untersuchungshäftling liegt keine Notwendigkeit vor, den davor gefassten, rechtswidrigen Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft aufzuheben.
OGH 21.09.1999, 11 Os 107/99