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Entscheidung - OGH, 30.08.2000, 6 Ob 132/00f

GesellschaftsrechtAnwBl 2001, 572 Heft 11 v. 1.11.2001

§ 6 GmbHG; § 63 Abs 5 GmbHG; § 35 GmbHG; § 45 AktG; § 46 AktG

Der OGH legt dar, dass die Gesellschaft auch noch im Konkurs die Einlagenzahlung vom Gesellschafter einfordern kann. Eine nachträgliche Nachgründungsprüfung ändert nichts an der Verbindlichkeit des Gesellschafters zur Bareinlagenleistung.

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