Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die in der Entwurfsvorlage zur Neuordnung des strafprozessualen Vorverfahrens vorgesehene Möglichkeit der Beschwerde, die allerdings gegen verfahrensleitende Verfügungen unzulässig ist. Der Autor erörtert den Anwendungsbereich und die formale Gestaltung der Beschwerde, erläutert die maßgebliche Fristsetzung zur Beschwerdeerhebung und schließt seinen Beitrag mit Änderungsvorschlägen dieser Rechtsschutzmöglichkeit.