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Entscheidung - OBDK, 17.01.2000, 3 Bkd 5/99

RechtsanwaltStriglAnwBl 2000/7690AnwBl 2000, 566 - 567 Heft 9 v. 1.9.2000

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass die unterlassene Klageerhebung des Verfahrenshelfers bei nicht erfolgter Antragstellung auf Beendigung der Verfahrenshilfe eine Verletzung der Berufsverpflichtungen des Rechtsanwalts begründet.

OBDK, 17.01.2000, 3 Bkd 5/99

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