Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die Organisation und den Aufgabenbereich des Rats der Anwaltschaften der Europäischen Union. Zur näheren Veranschaulichung fügt Wolff die 1988 beschlossenen Standesbestimmungen der CCBE (Stand 1998) seinem Beitrag an, wobei er die Umsetzung bzw Nichterfüllung der Reformvorschläge der österreichischen Delegation dokumentiert.
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