§ 2 Abs 1 RAO
Der VfGH führt aus, dass die Funktionsdauer als research assistant an einer Universität nicht auf die Ausbildungszeit des Konzipienten anzurechnen ist.
VfGH, 29.02.2000, B 378/99
§ 2 Abs 1 RAO
Der VfGH führt aus, dass die Funktionsdauer als research assistant an einer Universität nicht auf die Ausbildungszeit des Konzipienten anzurechnen ist.
VfGH, 29.02.2000, B 378/99