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Entscheidung - OBDK, 27.03.2000, 16 Bkd 3/99

RechtsanwaltStriglAnwBl 2000/7684AnwBl 2000, 420 Heft 7 v. 1.7.2000

Zusammenfassung: Den Rechtsanwalt trifft die Verpflichtung, den Klienten bei Ruhen des Zivilverfahrens über das Erfordernis eines Fortsetzungsantrags zur Vermeidung der Verjährung aufzuklären.

OBDK, 27.03.2000, 16 Bkd 3/99

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 RAO; § 11 RAO; § 1009 ABGB

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