Zusammenfassung: Der Autor erörtert unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OGH aus dem Jahr 1999, in der der OGH eine gegenteilige Rechtsauffassung vertritt, dass auch die Polizei im Zuge von strafprozessualen Zeugenvernehmungen an die Belehrungsnorm des § 152 Abs 5 StPO gebunden sei.
Rechtsgrundlagen: § 152 Abs 5 StPO; § 252 Abs 1 Z 1 StPO; § 281 StPO; § 50 AVG